Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Unigestion berücksichtigt derzeit nicht die nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gem. Art. 4 (1) (b) SFDR. Unigestion-Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der SFDR fallen, haben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung weniger als 500 Mitarbeiter. Daher gibt es keine rechtliche Verpflichtung für Unigestion-Unternehmen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) zu berücksichtigen. Obwohl wir im Allgemeinen negative Auswirkungen für bestimmte Anlageklassen berücksichtigen, haben wir uns aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Unsicherheiten, die sich aus den zukünftigen regulatorischen Anforderungen ergeben, gegen ein Opt-In entschieden. Wir werden das regulatorische Umfeld weiter beobachten, einschließlich der Anwendung der SFDR RTS (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) ab dem 1. Januar 2023. Auf der Grundlage der kontinuierlichen Beobachtung wird Unigestion regelmäßig seine Entscheidung überprüfen, PAI gem. Art. 4 (1) (b) SFDR nicht zu berücksichtigen. In der Zwischenzeit werden wir unser PAI-Rahmenwerk weiter verbessern und Informationen über die relevanten PAI-Indikatoren auf freiwilliger Basis veröffentlichen. Auf diese Weise werden wir unsere Investoren und weitere externe Stakeholder auf transparente Weise über den aktuellen Stand der Umsetzung des PAI-Rahmenwerks informieren.

Responsible Investing Policy